Ab 01.01.2016 gibt es eine Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht.
Darüber hinaus müssen die Registrierkassen ab dem 01.01.2017 auch über eine spezielle technische Sicherheitseinrichtung verfügen, die die Unveränderbarkeit der Aufzeichnungen sicherstellt.
Hier können Sie alles nachlesen ...
Erlass des BMF vom 12.11.2015, BMF-010102/0012-IV/2/2015, BMF-AV Nr. 169/2015
http://www.bmf.gv.at/top-themen/Registrierkassen.html
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Wichtiger Hinweis für alle Marktfahrer:
Kaufen Sie bitte keine „Touch“ Geräte...
Diese Geräte funktionieren bei Temperaturen unter 0°C nicht mehr richtig!!