Eich- & Kalibrierstelle
... wann muss ich eichen ?
... wann muss ich kalibrieren ?
... was ist der Unterschied ?
Diese und viele Fragen zum Thema eichen und kalibrieren beantworten wir für Sie gerne!
+43 / 6225 / 8306
Wir sind eine Eichstelle - beglaubigt durch das BEV unter der Nummer 564 und führen Eichungen durch:
- Eichung von Waagen NSW der Klassen II, III und IIII bis 3 Tonnen in unserem Eichraum oder vorort.
Wir sind auch eine Kalibrierstelle - akkreditiert durch Akkreditierung Austria als PSID-0613 für Masse, gemäß EN:ISO17025
- Kalibrieren von Masse - Gewichte bis 20 kg und Waagen bis 1.500 kg mit ÖKD Kalibrierschein.
Kalibrierstelle PSID-0613 für Masse
Eichpflicht besteht laut dem Amtsblatt 4/1992 bei Messgeräten, deren Richtigkeit durch ein rechtlich geschütztes Interesse gefordert wird. Wer ein eichpflichtiges Messgerät verwendet oder bereithält, ist dafür verantwortlich, dass das Messgerät geeicht ist. Bereitgehalten im Sinne des Bundesgesetzes ist ein Messgerät, wenn die äußeren Umstände erkennen lassen, dass es ohne besondere Vorbereitung in Gebrauch genommen werden kann. Ein Messgerät gilt nicht als bereitgehalten, wenn es glaubhaft gemacht werden kann, dass es ausschließlich dekorativen oder musealen Zwecken dient.
Verantwortlich dafür ist in jedem Fall der Verwender des Messgerätes!
Kalibrieren von Masse bedeutet eine normgerechte Überprüfung bei Waagen und/oder Gewichten. Kalibrieren unterliegt keinen vorgegebenen Fehlergrenzen eines Messgeräts. Diese werden, sowie auch die Kalibrierintervalle vom Verwender bzw. dessen Qualitätsmanagementsystem festgelegt. Unsere ÖKD-Kalibriertätigkeit erfolgt auf der Grundlage der EURAMET cg18 bei nichtselbsttätigen Waagen bzw. OIML R111 bei Gewichten.
Kalibrieren ersetzt keinesfalls die Eichpflicht für Messgeräte!
Beim Kalibrieren wird mit Vergleichsnormalen der Zustand und die Genauigkeit eines Messgeräts bezugnehmend auf die Messunsicherheit festgestellt und dokumentiert. Dies basiert auf die Rückführung der Werte auf nationale, bzw. internationale Normale!
Unsere Akkreditierungsurkunden zum Download: